Versand- & Zahlungsbedingungen

Lieferung; Eigentumsvorbehalt
 
(1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware von unserem
Lager an die von Ihnen angegebene Adresse.
 
(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser
Eigentum.
 
(3) Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, gilt ergänzend Folgendes:
- Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen
Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung
oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
- Sie dürfen die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für
diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns
ab. Wir nehmen die Abtretung an, Sie sind jedoch zur Einziehung der
Forderungen ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns das Recht vor,
Forderungen selbst einzuziehen.
- Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der
Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum
Zeitpunkt der Verarbeitung.
- Wir verpflichteten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen
insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die
zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.



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